Liebe MandantInnen,
eine der Fragen, die man sich äußerst ungern stellt ist Folgende: Was, wenn ich sterbe? Wie kann ich meine Angehörigen absichern? Diese oder ähnliche Gedanken hatte bestimmt jeder von uns schon einmal. Um Ihre Angehörigen auch für die Zukunft abzusichern ist es sinnvoll, sich mit diesen Gedanken auseinanderzusetzen.
Was genau ist also eine Risikolebensversicherung?
Bei einer Risikolebensversicherung wird das Leben für einen bestimmten Zeitraum und eine frei wählbare Summe versichert. Beim frühzeitigen Ableben der versicherten Person während der Vertragslaufzeit erhalten die Angehörigen bzw. die Bezugsberechtigten die vertraglich vereinbarte Versicherungssumme ausgezahlt.
Für wen eignet sich die Risikolebensversicherung?
Sie ist für all diejenigen eine wichtige Absicherung, die für den eigenen Todesfall den Hinterbliebenen die finanziellen Sorgen nehmen möchten – ganz gleich, ob es sich hierbei um die Kinder, Partner oder Geschäftspartner handelt.
Man unterscheidet daher auch zwischen drei Arten der Risikolebensversicherung:
1) Die klassische Variante ist die Absicherung des eigenen Lebens als Hinterbliebenenschutz für Partner, Kinder oder sonstige Angehörige oder Bezugsberechtigte.
2) Bei einer verbundenen Risikolebensversicherung versichern Eltern oder auch GeschäftspartnerInnen je das Leben des anderen. Stirbt einer der beiden, erhält der andere die Versicherungssumme ausgezahlt.
3) Die Restschuldversicherung mit fallender Versicherungssumme dient der Absicherung eines Kredits. Hierbei sinkt die Versicherungssumme anhand der Tilgung. Im Falle des Ablebens des Versicherungsnehmers sind die Hinterbliebenen somit abgesichert und brauchen sich um das Ablösen des Kredits nicht zu kümmern.
Haben Sie Fragen hierzu oder Interesse an einer Beratung? Wir freuen uns auf Ihren Anruf!
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