Doch wer zahlt eigentlich, wenn der geliebte Drahtesel plötzlich verschwunden oder beschädigt ist? Im Rahmen einer bestehenden Hausratversicherung ist ein Fahrrad als Hausratgegenstand gegen die Gefahren Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel und Einbruchdiebstahl versichert. Einbruchdiebstahl setzt jedoch voraus, dass die Diebe in einen Raum eines Gebäudes eindringen, um das Fahrrad zu entwenden. Ein sogenannter einfacher Diebstahl liegt vor, wenn das Fahrrad mit einem Schloss an einem Fahrradständer angeschlossen war und entwendet wurde. Hiergegen können Sie sich mit einer Fahrraddiebstahlversicherung absichern. Diese stellt einer Ergänzung der Hausratversicherung dar. Die Versicherungssumme kann individuell gewählt werden und gilt je Versicherungsfall für alle Fahrräder in Ihrem Besitz. Dem Premium-Schutz für Ihr Fahrrad, E-Bike oder Pedelec bietet eine separate Fahrrad-Vollkaskoversicherung. Mit dieser können Sie nicht nur finanzielle Schäden durch Diebstahl versichern, sondern Ihr Fahrrad auch versichern gegen: • Unfall (auch Transportmittelunfall) • Fall- oder Sturzschäden • Brand, Explosion, Blitzschlag • Elementargefahren (Sturm, Hagel, Überschwemmung, Erdrutsch, Erdsenkung etc.) • Vandalismus • Feuchtigkeit, Kurzschluss, Induktion und Überspannung an Akku, Motor und Steuerungsgeräten • Bedienungsfehler und unsachgemäße Handhabung • Schäden an der Verkabelung durch Kurzschluss, Tierbisse sowie Kabelbruch • Verschleiß an allen Fahrradteilen • Material-, Produktions- und Konstruktionsfehler nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistungsfrist von 24 Monaten Mit einem ergänzenden Schutzbrief können Sie zudem folgende Punkte absichern: • 24h-Notfall-Hotline • Pannenhilfe • Abschleppdienst • Transport zur Werkstatt • Bergung • Weiter- oder Rückfahrt • Ersatzfahrrad • Übernachtungskosten • Fahrrad-Rücktransport • Fahrrad-Verschrottung • Notfall-Bargeld Als Fahrradfahrer empfiehlt sich zusätzlich dringend der Abschluss einer Privathaftpflichtversicherung, um Schäden, die Sie dritten gegenüber schuldhaft verursachen, zu versichern. Auch der Abschluss einer Unfallversicherung ist sinnvoll, um die finanziellen Folgen eines Unfalls abzusichern, bei dem Sie selbst zu Schaden kommen. Abgerundet wird der optimale Versicherungsschutz für Fahrradfahrer von einer Verkehrs-Rechtsschutzversicherung. Sie übernimmt die anfallenden Kosten eines Rechtsstreits, wenn Sie z. B. nach einem Unfall Schmerzensgeld und Schadenersatz einklagen müssen. Egal um welche Versicherung es geht, wir beraten Sie gerne auch über die oben genannten Versicherungen hinaus zu allen Themen rund um Versicherungen und Finanzen und stehen Ihnen bei Rückfragen wie gewohnt gerne zur Verfügung. In diesem Sinne wünsche ich Ihnen allzeit gute Fahrt und weiterhin einen fantastischen Sommer. Herzliche Grüße Ihr Christian Böhnke von der MPV Finanzgruppe |
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