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AutorenbildSven Putfarken

Dunkle Jahreszeit ist Einbruchszeit




Liebe MandantInnen,


die „dunkle Jahreszeit“ ist bereits in vollem Gange. Mit ihr einhergehend nimmt wie in jedem Jahr die Zahl der Einbrüche im Vergleich zum Rest des Jahres zu. Der „Bund der Versicherten e.V.“ hat passend dazu einen sehr informativen Artikel veröffentlicht, den wir Ihnen nicht vorenthalten möchten.


Bei Rückfragen oder Beratungsbedarf zu einer entsprechenden Absicherung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.


Dunkle Jahreszeit ist Einbruchszeit

Auszug aus: Der Bund der Versicherten e. V. (BdV) gibt Tipps für die Absicherung von Hab und Gut (lifePR) ( Hamburg, 26.10.21 )

Mit Anbruch der dunklen Jahreszeit startet auch die Hochsaison für Einbrüche. Denn da es früher finster wird, wird bereits gegen 16 Uhr das Licht angeschaltet. Langfinger können dann leicht nachverfolgen, ob jemand zu Hause ist oder nicht. Hüllen sie sich zusätzlich in schwarze Kleidung, verschmelzen sie farblich mit der Finsternis und sind kaum noch erkennbar.


Ein wenig aufatmen lässt zwar die polizeiliche Kriminalstatistik, laut derer die Anzahl der Wohnungseinbruchdiebstähle auf rund 75.000 Fälle im Jahr 2020 gesunken ist. Doch auch das sind weiterhin 75.000 Einbrüche zu viel. Um die Wohnung oder das eigene Haus einbruchsicher zu machen, sollten allen voran Türen und Fenster gut gesichert werden. Auch Dachböden, Kellerräume und Waschküchen dürfen dabei nicht in Vergessenheit geraten. Um sich gegen die finanziellen Folgen eines Einbruchs abzusichern, ist die Hausratversicherung der beste Schutz – grundsätzlich zählt sie aber zu den nachrangigen Versicherungen, da es wichtigere Verträge wie z. B. die private Haftpflichtversicherung gibt, die entsprechend Vorrang haben sollten.


Das übernimmt die Hausratversicherung


Die Hausratversicherung sichert das Hab und Gut unter anderem gegen Einbruchdiebstahl ab. Versicherer kommen für gestohlene Dinge nach einem Einbruch auf und zahlen den Wiederbeschaffungspreis. „Allerdings gelten für einige Dinge – unter anderem Bargeld oder Wertsachen wie Urkunden, Schmuck oder Wertpapiere – vertraglich festgelegte Entschädigungsgrenzen", erläutert BdV-Verbraucherschützerin Bianca Boss. Auch Vandalismusschäden sind in den meisten Fällen abgedeckt, entscheidend ist aber, was in den Versicherungsbedingungen geregelt ist.


Umgehend die Polizei informieren


Eines dürfen Versicherte aber nicht versäumen: Ihren Besitz am besten regelmäßig aufzulisten, zu fotografieren und Rechnungsbelege aufzubewahren. „Im Fall eines Einbruchs fordern Versicherungen Stehlgutlisten von den Betroffenen. Um Ärger zu vermeiden, lohnt sich eine präzise Dokumentation. Außerdem müssen Einbruchopfer unverzüglich die Polizei informieren, damit diese den Einbruchschaden aufnehmen und die Spuren dokumentieren kann“, rät Boss. Die Tagebuchnummer beziehungsweise das Aktenzeichen der Polizei müssen Versicherte dann in der Stehlgutliste angeben und dem Hausratversicherer mitteilen. Nach Eintritt des Versicherungsfalls kommt dieser Liste eine hohe Bedeutung zu, da sie die entwendeten Gegenstände gegenüber der Versicherung auflistet und somit den Wert der gestohlenen Habseligkeiten beziffert.


Stehlgutliste immer aktuell halten


Allerdings ist die Erstellung der Liste recht zeitaufwendig. Hat man einmal alles notiert, verleitet dies viele Versicherte dazu, die Liste einfach ad acta zu legen und in der Schublade zu vergraben. Wird dann nach ein paar Jahren tatsächlich in den eigenen vier Wänden eingebrochen, kann das zu Beweisschwierigkeiten gegenüber der Versicherung führen. Denn zwischenzeitlich erworbene Neuanschaffungen würden in der Liste fehlen. „Daher ist es ratsam regelmäßig zu überprüfen, ob die Liste noch aktuell ist. Außerdem sollte die vereinbarte Versicherungssumme dem Wiederbeschaffungswert des Hausrats entsprechen. Bei werterhöhenden Neuanschaffungen oder wertmindernden Verkäufen ist die Versicherungssumme dementsprechend anzupassen. Dabei sollte stets der Neuwert der Gegenstände angesetzt werden“, so Boss.


Was im Schadenfall zu beachten ist, hat der BdV in einem Infoblatt zusammengefasst. Den Original-Artikel finden Sie hier: Protected link

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