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Basisrente / Rüruprente

Steuerbegünstigte Altersvorsorge: BASISRENTE

Monat für Monat Extra-Geld im Alter und Vater Staat beteiligt sich mit Steuergeschenken

Gerade Selbständige und Freiberufler verschmähen – oft auch aus Unwissenheit -die steuerbegünstigte Altersvorsorge.

„Ach so!“, sagte kürzlich ein Kunde, als er hörte, welche positiven Auswirkungen der Abschluss einer Basisrente hat. Wir erklärten ihm ausführlich, wie viel Steuern er sparen kann, wenn er die staatlich geförderte Altersvorsorge, sprich Basisrente wählt.

Ist die Riester-Rente für Angestellte oft die richtige Wahl, stellt die Basisrente oder Rürup-Rente speziell für Selbständige und Freiberufler eine optimale Lösung dar.

Was ist die Basisrente?

Die Basisrente ist letztendlich ein Rentenversicherungsvertrag, der in den Leistungskriterien und der steuerlichen Behandlung der gesetzlichen Rente entspricht. Das bedeutet, die eingezahlten Beiträge werden lebenslang verrentet. Die spätere Auszahlung erfolgt frühestens nach Vollendung des 60. Lebensjahres.

Sie können nur gewinnen – Vorteile der Basisrente:

  • Der Sparer kann eine Altersvorsorge mit maximaler staatlicher Förderung (Steuervorteile über Sonderausgabenabzug) aufbauen.
  • Das Kapital, das sich in einem Basisrenten-Vertrag befindet, bleibt im Falle einer längeren Arbeitslosigkeit (ALG II) bei der Anrechnung von Vermögen unberücksichtigt.
  • Basisrenten-Verträge sind in der Ansparphase vor Pfändung geschützt.
  • Eine eingeschlossene Berufsunfähigkeitsversicherung kann steuerlich abgesetzt werden, wenn ihr Anteil am Beitrag 50 % nicht übersteigt.
  • Flexible Besparung. So kann etwa der Selbständige mit kleineren monatlichen Beträgen beginnen, um die Kosten niedrig zu halten, und kann mit Einmalzahlungen ergänzen, wenn das Budget und die Geschäftsentwicklung dies erlauben, um weitere steuermindernde Effekte zu erzielen.

Sie können sich jedes Jahr neu entscheiden

Durch diese Flexibilität werden zusätzliche Steuergestaltungsmöglichkeiten eröffnet, die jedoch mit dem Steuerberater abgesprochen werden sollten.

Die Sonderausgaben verringern dann das zu versteuernde Einkommen und somit die Steuern, die hierauf gezahlt werden müssen. Je nach Einkommenssituation kann dann pro Jahr die Höhe der Einzahlungen festgelegt werden, um den höchst möglichen Steuernutzen zu erhalten. Die Flexibilität der Einzahlungen geht sogar bis hin zur Möglichkeit, Einmalzahlungen in die Versicherung zu leisten. So wird pro Jahr dann eventuell eine einzige Einzahlung getätigt, die, je nach Wunsch, unterschiedlich hoch ausfallen kann.

Turbo für Generation 50+

Befindet sich beispielsweise ein Kunde kurz vor seiner Verrentung, kann er mit einer entsprechend hohen Einmaleinzahlung noch schnell die Chancen der Basisrente nutzen, sodass mit dem Einsetzen des Rentenalters schon eine Rente bezogen werden kann.

Beispielrechnung:

Ein 50 Jähriger verheirateter Freiberufler möchte die Basisrente abschließen. Zusammen mit seiner Ehefrau hat er ein zu versteuerndes Einkommen von 100.000,00 Euro im Jahr. Jährlich kann er bis zu 40.000,-- Euro in einer Basisrente einzahlen und diesen Beitrag steuerlich in 2010 zu 70% absetzen.

Ersparnis in 2010:  Beitrag in 2010 = 40.000,00 x 70 % = 28.000,-- Euro sind steuerlich absetzbar.

D.h. er muss im Jahre 2010 statt 100.000,-- lediglich 72.000,-- versteuern. Das wirkt sich erheblich auf die zu zahlenden Steuern aus.

Im nächsten Jahr kann er sogar 72% des Beitrages steuerlich absetzen. Dieses steigt bis zum Jahr 2025 jedes Jahr um weitere 2%.

Steuerliche Behandlung in der Auszahlungsphase
Rentenzahlungen müssen später, abhängig vom Rentenbeginnjahr, versteuert werden. Am Beispiel unseres 50 Jährigen rechnet sich deswegen die Basisrente doppelt. Gesetzt den Fall der Vertrag (Beginn 2010) endet zum 60. Lebensjahr. Das wäre ein Beginn der Rentenzahlung im Jahre 2020. Seine Rentenzahlung muss demnach nur zu 80% versteuert werden. Hinzu kommt, dass der Steuersatz in der Rente wahrscheinlich deutlich niedriger ist als heute.

Wem nutzt die Basis-Rente?
Vorrangige Selbstständige und Freiberufler mit einer hohen Steuerbelastung gehören zu der primären Zielgruppe. Sie haben bei Neuabschlüssen kaum andere Möglichkeiten, steuerbegünstigt und so flexibel Altersvorsorge zu betreiben.
 
Auch Angestellte können von der Basis-Rente profitieren. Allerdings sind hierbei einige Punkte zu berücksichtigen, da Zahlungen in die gesetzliche Rente anteilsmäßig berücksichtigt werden müssen. In jedem Fall ist eine qualifizierte Beratung durch uns zu empfehlen.

Keine Sorge für Ihre Angehörigen
Der Versicherungsvertrag kann einen Hinterbliebenenschutz beinhalten. So wird in vorher bestimmter Höhe im Todesfall an den Ehepartner oder an die kindergeldberechtigen Kinder ausgezahlt .


Sie gehören zu denen, die sich dieses Steuergeschenk nicht entgehen lassen wollen?

Dann beraten wir Sie gern und freuen uns auf Ihren Anruf oder Besuch in unserem Büro!

 

 

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