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Bürgerentlastungsgesetz

Steuern lassen sich steuern, darum heißen die Steuern ja Steuern.

Mehr für weniger


Mehr Geld für weniger Steuern. So lässt sich auch das neue „Bürgerentlastungsgesetz“ in wenigen Worten erklären:

die Bundesregierung hat zum 01.01.2010 entschieden, dass die Beiträge zur gesetzlichen und privaten Kranken- und Pflegeversicherung steuerlich voll als Sonderausgaben absetzbar sind. Die Beträge reduzieren das zu versteuernde Einkommen und damit die Steuerlast. Das können für den Einzelnen je nach steuerlicher Eingruppierung an die 2000,-- Euro mehr auf dem Konto sein.

Bislang waren die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung nur eingeschränkt steuerlich absetzbar. Nach dem neuen Bürgerentlastungsgesetz können jedoch diese Beiträge komplett steuerlich geltend gemacht werden. Voraussetzung ist lediglich, dass die Leistungen einem so genannten Basisniveau entsprechen, d. h. sie müssen äquivalent zum Versorgungsniveau der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung sein. Der Clou, die steuerliche Absetzbarkeit der Beiträge – nach Abzug der Mehrleistung gegenüber der Versorgung auf GKV Niveau – ist ohne Obergrenze möglich!

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